Die Testpflicht für Patientinnen, Besucher/-innen und Mitarbeiter/-innen in Krankenhäusern, Rehakliniken, Pflegeeinrichtungen endet mit dem 28.02.2023!
Dennoch bitten wir unsere Patientinnen vor Aufnahme in unseren Einrichtungen zu einem freilwilligen Selbsttest zuhause.
Bestehen bleibt bis auf weiteres die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucher/innen.